FFP2-Maskenpflicht in bayerischen Physiotherapiepraxen ab 18.01.2021!

Mit Bekanntmachung des bayrischen Staatsministeriums vom 15.01.2021 besteht ab Montag, 18.01.2021 FFP2-Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten.

Zu Ihrem und unserem eigenen Schutz arbeiten unsere Physiotherapeutinnen bereits seit Anstieg der Fallzahlen konsequent mit FFP-2-Masken!

Von Published On: 9. Januar 2022Kategorien: Aktuelles